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Förderung für Fenster und Türen 2026

Bis zu 12.000 € Zuschuss für neue Fenster und Außentüren. Wir geben einen kompakten Überblick über die fünf wichtigsten Förderwege, klären die Voraussetzungen und zeigen, wie der Antrag abläuft. Stand 2026.

Übersicht: 5 Förderwege für Fenster, Türen & Sanierung

Wer alte Fenster oder Außentüren tauscht, hat 2026 verschiedene Förder-Optionen. Manche schließen sich gegenseitig aus, andere lassen sich kombinieren.

ProgrammTypFörderhöheVorab-Antrag?Energieberater?
BAFA BEG EMDirekter Zuschuss15 % Standard / 20 % mit iSFP — bis 12.000 €Ja, zwingendJa, zwingend
iSFP-BonusBonus auf BAFA+5 Prozentpunkte, Verdopplung der BemessungsgrundlageJa, zwingendJa, zwingend
KfW 358/359ErgänzungskreditBis 120.000 € ab 0,01 % bei Einkommen ≤ 90.000 €Ja (BAFA-Bescheid Pflicht)Ja (über BAFA)
§ 35c EStGSteuerabzug20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €NeinNein
§ 35a EStGSteuerabzug Handwerker20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/JahrNeinNein

BAFA BEG EM — die Hauptförderung

Die BAFA-Förderung ist 2026 der wichtigste Weg, einen Fenstertausch finanziell zu unterstützen. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Programmteil "Einzelmaßnahmen" (EM).

  • 15 % Zuschuss als Standard auf die förderfähigen Kosten
  • 20 % Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Bis 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr (Standard) — max. 4.500 € Zuschuss
  • Bis 60.000 € mit iSFP — max. 12.000 € Zuschuss
  • Mindestinvestition: 300 € brutto
  • Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden — durch einen zertifizierten Energieberater
  • Voraussetzung Fenster: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für das gesamte Element
  • Voraussetzung Außentüren: Ud ≤ 1,30 W/(m²K)
  • Voraussetzung Dachfenster: Uw ≤ 1,00 W/(m²K)
  • Bestandsgebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Bewilligungszeitraum: 24 Monate ab Bescheid

iSFP — der Sanierungsfahrplan mit Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Plan zur schrittweisen energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Er bringt zwei direkte Vorteile:

  • +5 Prozentpunkte BAFA-Bonus auf alle aus dem Plan umgesetzten Maßnahmen
  • Verdopplung der maximalen Förderhöhe von 4.500 € auf 12.000 € pro Wohneinheit

Die iSFP-Erstellung selbst wird über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) zu 50 % gefördert — bis zu 1.300 € Zuschuss bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, bis 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern (≥ 3 Wohneinheiten). Die Erstellung dauert typisch 3 bis 6 Wochen.

In den meisten Fällen lohnt sich der iSFP, weil der Bonus die Erstellungskosten oft schon bei einer Maßnahme refinanziert.

KfW 358/359 — der zinsgünstige Ergänzungskredit

Wer den BAFA-Zuschuss nutzt, kann den restlichen Sanierungs-Anteil über den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) finanzieren. Konditionen 2026:

  • Kreditvolumen bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Standard-Zinssatz marktabhängig (ca. 2,5 bis 3,5 %)
  • Mit Einkommens-Bonus ab 0,01 % bei Haushaltseinkommen ≤ 90.000 €/Jahr (zu versteuerndes Einkommen)
  • Voraussetzung: gültiger BAFA-Zuwendungsbescheid
  • Beantragung über die Hausbank (Sparkasse, Volksbank, eigene Bank)
  • Laufzeit 4 bis 30 Jahre

§ 35c EStG — der Steuerbonus als Alternative

Wer keinen Vorab-Antrag stellen möchte oder die strengen BAFA-Voraussetzungen nicht erfüllt, kann den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Er ist eine vollwertige Alternative zur BAFA — für dieselbe Maßnahme aber nicht zusätzlich, sondern stattdessen.

  • 20 % der Kosten über 3 Jahre als Steuerermäßigung (7 % im 1. Jahr, 7 % im 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr)
  • Maximale Kosten 200.000 € pro Objekt
  • Maximale Steuerersparnis: 40.000 €
  • Kein Vorab-Antrag — Geltendmachung über die Steuererklärung
  • Kein Energieberater nötig
  • Ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum
  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt
  • Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung)
  • Fachunternehmer-Bescheinigung nach ESanMV erforderlich (stellen wir aus)
  • Nicht kombinierbar mit BAFA für dieselbe Maßnahme

§ 35a EStG — Handwerkerleistungen, immer zusätzlich

Der § 35a EStG ist die "stille Reserve" der Förderung. Er gilt für jede Handwerkerleistung im Privathaushalt — Voraussetzungen sind minimal, der Betrag ist gedeckelt, aber er lässt sich immer zusätzlich zur BAFA und zum § 35c nutzen, weil er aus einem anderen Topf kommt.

  • 20 % der Lohnkosten als Steuerermäßigung
  • Maximaler Abzug: 1.200 € pro Jahr
  • Voraussetzung: Lohnkosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen
  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
  • Über die Steuererklärung — kein Vorab-Antrag

Was sich kombinieren lässt — und was nicht

Kombinierbar

  • BAFA + KfW 358/359 (Ergänzungskredit)
  • BAFA + § 35a EStG (Handwerkerleistungen, anderer Topf)
  • § 35c EStG + § 35a EStG (für unterschiedliche Maßnahmen)
  • BAFA für Fenster + BAFA für Heizung in unterschiedlichen Jahren
  • FluLärmG-Schallschutz-Anspruch + BAFA (verschiedene Rechtsgrundlagen)

Nicht kombinierbar

  • BAFA BEG EM + § 35c EStG (für dieselbe Maßnahme)
  • BAFA BEG EM + KfW 261 Komplettsanierung (für dasselbe Bauteil)
  • Doppelförderung aus mehreren Bundesprogrammen für dieselbe Rechnung

Schallschutz-Anspruch in der Flughafenregion

Wohnen Sie im festgesetzten Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens, besteht für Eigentümer ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG). Das ist eine andere Rechtsgrundlage als BAFA und KfW — der Anspruch lässt sich grundsätzlich zusätzlich nutzen.

  • Rechtsgrundlage: Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG)
  • Antragstelle: Regierungspräsidium Darmstadt (Tel. 06151 / 12 - 3100)
  • Erstattet werden Aufwendungen für baulichen Schallschutz: Schallschutzfenster, Lüfter, Rollladenkasten-Dämmung
  • Voraussetzung: Gebäude liegt im festgesetzten Lärmschutzbereich
  • Relevante Orte im Servicegebiet: Mörfelden-Walldorf, Langen, Egelsbach, Teile von Rüsselsheim

Wir liefern und montieren passende Schallschutzfenster und stellen die nötigen Bescheinigungen aus.

BAFA-Antrag — der Ablauf in 10 Schritten

  1. Energieberater suchen auf energie-effizienz-experten.de — wir vermitteln auf Wunsch
  2. iSFP erstellen lassen (optional, aber wirtschaftlich fast immer sinnvoll) — eigenes Programm "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW)
  3. Energieberater stellt BAFA-Antrag online — vor jeder Auftragsvergabe
  4. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung möglich (Vertrag kommt nur zustande, wenn Förderbescheid kommt)
  5. Zuwendungsbescheid abwarten — Bearbeitungszeit aktuell 4 bis 8 Wochen
  6. Erst nach Bescheid: Auftrag erteilen — kein Tag früher
  7. Montage durch RB Montage | Fenster & Türenmontage
  8. Fachunternehmer-Erklärung (BnD) durch RB Montage | Fenster & Türenmontage ausgestellt
  9. Verwendungsnachweis durch den Energieberater bei der BAFA hochgeladen
  10. Auszahlung des Zuschusses direkt aufs Konto des Eigentümers

Häufige Fragen zur Förderung 2026

Ja. Das BAFA fördert den Austausch von Fenstern und Außentüren als Einzelmaßnahme mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss (BEG EM). Voraussetzung: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) bei Fenstern, Ud ≤ 1,30 W/(m²K) bei Außentüren — und die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater. Alternativ können die Kosten über den Steuerbonus § 35c EStG geltend gemacht werden. Stand 2026.

Den Förderantrag stellt ein zertifizierter Energieberater. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Energieberater aus der Region und stellen nach der Montage die erforderliche Fachunternehmer-Erklärung aus, die Sie für den Verwendungsnachweis benötigen.

Ja. Alle Fenster mit Dreifachverglasung von unseren Partnerherstellern erreichen Uw ≤ 0,95 W/(m²K) problemlos. Auch moderne Außentüren erfüllen den Ud-Wert von 1,30 W/(m²K) regelmäßig. Der konkrete U-Wert wird auf Wunsch im Angebot ausgewiesen.

Der BAFA-Antrag muss zwingend vor der Auftragserteilung gestellt werden — sonst entfällt der Förderanspruch. Eine Ausnahme bildet § 35c EStG, der auch nachträglich in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Die konkrete Förderhöhe hängt von Maßnahme, Gebäudeart, Einkommen und vorhandenem Sanierungsfahrplan ab. Möglich sind bis zu 12.000 Euro BAFA-Zuschuss und zusätzlich ein zinsgünstiger Kredit über die KfW (358/359). Den genauen Betrag kann nur ein zertifizierter Energieberater nach Prüfung Ihrer Situation ermitteln. Wir vermitteln gerne den Kontakt. Stand 2026.

Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Sie wählen zwischen BAFA-Zuschuss oder § 35c EStG. § 35a EStG (Handwerkerleistungen, 20 Prozent der Lohnkosten bis 1.200 Euro pro Jahr) lässt sich allerdings zusätzlich nutzen — er kommt aus einem anderen Topf.

Stand: April 2026.

Die genannten Förderprogramme, Fördersätze und Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Diese Informationen stellen keine verbindliche Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die konkrete Planung und Beantragung von Fördermitteln ziehen Sie bitte einen zertifizierten Energieberater oder Steuerberater hinzu. Aktuelle Informationen finden Sie aufbafa.de und kfw.de.

Beratungstermin vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen vor Ort, nehmen Aufmaß und informieren über die in Frage kommenden Förder-Möglichkeiten. Auf Wunsch vermitteln wir einen zertifizierten Energieberater in der Region, der Ihren Antrag professionell begleitet.

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