Förderung für Fenster und Türen 2026
Bis zu 12.000 € Zuschuss für neue Fenster und Außentüren. Wir geben einen kompakten Überblick über die fünf wichtigsten Förderwege, klären die Voraussetzungen und zeigen, wie der Antrag abläuft. Stand 2026.
Übersicht: 5 Förderwege für Fenster, Türen & Sanierung
Wer alte Fenster oder Außentüren tauscht, hat 2026 verschiedene Förder-Optionen. Manche schließen sich gegenseitig aus, andere lassen sich kombinieren.
| Programm | Typ | Förderhöhe | Vorab-Antrag? | Energieberater? |
|---|---|---|---|---|
| BAFA BEG EM | Direkter Zuschuss | 15 % Standard / 20 % mit iSFP — bis 12.000 € | Ja, zwingend | Ja, zwingend |
| iSFP-Bonus | Bonus auf BAFA | +5 Prozentpunkte, Verdopplung der Bemessungsgrundlage | Ja, zwingend | Ja, zwingend |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit | Bis 120.000 € ab 0,01 % bei Einkommen ≤ 90.000 € | Ja (BAFA-Bescheid Pflicht) | Ja (über BAFA) |
| § 35c EStG | Steuerabzug | 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € | Nein | Nein |
| § 35a EStG | Steuerabzug Handwerker | 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr | Nein | Nein |
BAFA BEG EM — die Hauptförderung
Die BAFA-Förderung ist 2026 der wichtigste Weg, einen Fenstertausch finanziell zu unterstützen. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Programmteil "Einzelmaßnahmen" (EM).
- 15 % Zuschuss als Standard auf die förderfähigen Kosten
- 20 % Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Bis 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr (Standard) — max. 4.500 € Zuschuss
- Bis 60.000 € mit iSFP — max. 12.000 € Zuschuss
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden — durch einen zertifizierten Energieberater
- Voraussetzung Fenster: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für das gesamte Element
- Voraussetzung Außentüren: Ud ≤ 1,30 W/(m²K)
- Voraussetzung Dachfenster: Uw ≤ 1,00 W/(m²K)
- Bestandsgebäude mindestens 5 Jahre alt
- Bewilligungszeitraum: 24 Monate ab Bescheid
iSFP — der Sanierungsfahrplan mit Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Plan zur schrittweisen energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Er bringt zwei direkte Vorteile:
- +5 Prozentpunkte BAFA-Bonus auf alle aus dem Plan umgesetzten Maßnahmen
- Verdopplung der maximalen Förderhöhe von 4.500 € auf 12.000 € pro Wohneinheit
Die iSFP-Erstellung selbst wird über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) zu 50 % gefördert — bis zu 1.300 € Zuschuss bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, bis 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern (≥ 3 Wohneinheiten). Die Erstellung dauert typisch 3 bis 6 Wochen.
In den meisten Fällen lohnt sich der iSFP, weil der Bonus die Erstellungskosten oft schon bei einer Maßnahme refinanziert.
KfW 358/359 — der zinsgünstige Ergänzungskredit
Wer den BAFA-Zuschuss nutzt, kann den restlichen Sanierungs-Anteil über den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) finanzieren. Konditionen 2026:
- Kreditvolumen bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Standard-Zinssatz marktabhängig (ca. 2,5 bis 3,5 %)
- Mit Einkommens-Bonus ab 0,01 % bei Haushaltseinkommen ≤ 90.000 €/Jahr (zu versteuerndes Einkommen)
- Voraussetzung: gültiger BAFA-Zuwendungsbescheid
- Beantragung über die Hausbank (Sparkasse, Volksbank, eigene Bank)
- Laufzeit 4 bis 30 Jahre
§ 35c EStG — der Steuerbonus als Alternative
Wer keinen Vorab-Antrag stellen möchte oder die strengen BAFA-Voraussetzungen nicht erfüllt, kann den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Er ist eine vollwertige Alternative zur BAFA — für dieselbe Maßnahme aber nicht zusätzlich, sondern stattdessen.
- 20 % der Kosten über 3 Jahre als Steuerermäßigung (7 % im 1. Jahr, 7 % im 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr)
- Maximale Kosten 200.000 € pro Objekt
- Maximale Steuerersparnis: 40.000 €
- Kein Vorab-Antrag — Geltendmachung über die Steuererklärung
- Kein Energieberater nötig
- Ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum
- Gebäude mindestens 10 Jahre alt
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung)
- Fachunternehmer-Bescheinigung nach ESanMV erforderlich (stellen wir aus)
- Nicht kombinierbar mit BAFA für dieselbe Maßnahme
§ 35a EStG — Handwerkerleistungen, immer zusätzlich
Der § 35a EStG ist die "stille Reserve" der Förderung. Er gilt für jede Handwerkerleistung im Privathaushalt — Voraussetzungen sind minimal, der Betrag ist gedeckelt, aber er lässt sich immer zusätzlich zur BAFA und zum § 35c nutzen, weil er aus einem anderen Topf kommt.
- 20 % der Lohnkosten als Steuerermäßigung
- Maximaler Abzug: 1.200 € pro Jahr
- Voraussetzung: Lohnkosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen
- Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
- Über die Steuererklärung — kein Vorab-Antrag
Was sich kombinieren lässt — und was nicht
Kombinierbar
- BAFA + KfW 358/359 (Ergänzungskredit)
- BAFA + § 35a EStG (Handwerkerleistungen, anderer Topf)
- § 35c EStG + § 35a EStG (für unterschiedliche Maßnahmen)
- BAFA für Fenster + BAFA für Heizung in unterschiedlichen Jahren
- FluLärmG-Schallschutz-Anspruch + BAFA (verschiedene Rechtsgrundlagen)
Nicht kombinierbar
- BAFA BEG EM + § 35c EStG (für dieselbe Maßnahme)
- BAFA BEG EM + KfW 261 Komplettsanierung (für dasselbe Bauteil)
- Doppelförderung aus mehreren Bundesprogrammen für dieselbe Rechnung
Schallschutz-Anspruch in der Flughafenregion
Wohnen Sie im festgesetzten Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens, besteht für Eigentümer ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG). Das ist eine andere Rechtsgrundlage als BAFA und KfW — der Anspruch lässt sich grundsätzlich zusätzlich nutzen.
- Rechtsgrundlage: Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG)
- Antragstelle: Regierungspräsidium Darmstadt (Tel. 06151 / 12 - 3100)
- Erstattet werden Aufwendungen für baulichen Schallschutz: Schallschutzfenster, Lüfter, Rollladenkasten-Dämmung
- Voraussetzung: Gebäude liegt im festgesetzten Lärmschutzbereich
- Relevante Orte im Servicegebiet: Mörfelden-Walldorf, Langen, Egelsbach, Teile von Rüsselsheim
Wir liefern und montieren passende Schallschutzfenster und stellen die nötigen Bescheinigungen aus.
BAFA-Antrag — der Ablauf in 10 Schritten
- Energieberater suchen auf energie-effizienz-experten.de — wir vermitteln auf Wunsch
- iSFP erstellen lassen (optional, aber wirtschaftlich fast immer sinnvoll) — eigenes Programm "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW)
- Energieberater stellt BAFA-Antrag online — vor jeder Auftragsvergabe
- Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung möglich (Vertrag kommt nur zustande, wenn Förderbescheid kommt)
- Zuwendungsbescheid abwarten — Bearbeitungszeit aktuell 4 bis 8 Wochen
- Erst nach Bescheid: Auftrag erteilen — kein Tag früher
- Montage durch RB Montage | Fenster & Türenmontage
- Fachunternehmer-Erklärung (BnD) durch RB Montage | Fenster & Türenmontage ausgestellt
- Verwendungsnachweis durch den Energieberater bei der BAFA hochgeladen
- Auszahlung des Zuschusses direkt aufs Konto des Eigentümers
Häufige Fragen zur Förderung 2026
Stand: April 2026.
Die genannten Förderprogramme, Fördersätze und Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Diese Informationen stellen keine verbindliche Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die konkrete Planung und Beantragung von Fördermitteln ziehen Sie bitte einen zertifizierten Energieberater oder Steuerberater hinzu. Aktuelle Informationen finden Sie aufbafa.de und kfw.de.
Beratungstermin vereinbaren
Wir kommen zu Ihnen vor Ort, nehmen Aufmaß und informieren über die in Frage kommenden Förder-Möglichkeiten. Auf Wunsch vermitteln wir einen zertifizierten Energieberater in der Region, der Ihren Antrag professionell begleitet.
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