Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist das zentrale Energiegesetz für Gebäude in Deutschland. Es löste 2020 die EnEV ab und wurde mehrfach angepasst — die aktuell gültige Fassung gilt seit 2024.
Beim Fenstertausch verlangt das GEG einen Uw-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) für das gesamte Fenster. Das ist die Mindestanforderung. Modernes Wärmeschutzfenster mit Dreifachverglasung erfüllt das problemlos — Zweifachverglasung knapp und nur bei guten Rahmen.
Auch der Anschluss zum Mauerwerk ist geregelt. Das GEG fordert luftdichte und wärmebrückenfreie Bauanschlüsse. In der Praxis bedeutet das RAL-Montage. Wer ohne diese arbeitet, verstößt gegen das Gesetz und riskiert Schäden.
Wichtig zu wissen: Das GEG gilt auch bei Sanierung — nicht nur bei Neubau. Wer mehr als 10 Prozent der Fenster auf einer Fassadenseite austauscht, fällt unter die Anforderung. Im Zweifel beraten wir gerne, was für Ihr Projekt gilt.
