Die Fachunternehmer-Erklärung ist eine Bescheinigung des Montagebetriebs. Sie bestätigt, dass die Arbeiten korrekt nach den geltenden Vorgaben ausgeführt wurden. Für die BAFA-Förderung ist sie zwingend nötig — ohne sie wird kein Zuschuss gezahlt.
Inhalt der Erklärung: Welche Fenster wurden eingebaut? Welche Uw-Werte haben sie? Wurde nach RAL-Montage gearbeitet? Wer hat die Montage durchgeführt? Datum, Stempel, Unterschrift. Die BAFA hat dafür ein Standard-Formular.
Wir stellen die Erklärung selbstverständlich aus — direkt nach Abschluss der Montage. Sie erhalten sie zusammen mit der Schlussrechnung. Beides ist Teil der Verwendungsnachweisrechnung, die Sie bei der BAFA einreichen.
Wichtig: Die Erklärung muss vom ausführenden Betrieb kommen. Selbst-Erklärungen oder Bescheinigungen vom Hersteller reichen nicht. Auch nachträgliche Bescheinigungen anderer Firmen werden nicht anerkannt. Deshalb gilt: Förderantrag vor Beauftragung — und Montage durch den Betrieb, der die Erklärung später abgibt.
